Schaffung von Bauplätzen

Soll ein Grundstück bebaut werden, sind zahlreiche Vorschriften der Bauordnungen zu erfüllen. Sie beeinflussen die Möglichkeiten zur Gestaltung von Liegenschaften sehr stark. Die Vermessung Schmid ZT GmbH steht  Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite:

Vor einem beabsichtigten Ankauf einer Liegenschaft
Eine ungeprüfte Liegenschaft birgt ein enormes Schadenspotential in sich, wie z. B.:

Bei Grundstücken:

  • falsches Flächenausmaß
  • strittige oder unsichere Grenzen
  • eingeschränkte Bebaubarkeit
  • Abtretungen oder Einbeziehungen,
    die im Baufall von der Behörde vorgeschrieben werden

Bei bestehenden Gebäuden:

  • bestehende bauordnungswidrige Zustände

Vor einer beabsichtigten Bauführung auf einer Liegenschaft
sind verschiedene Fragen zu klären, wie zum Beispiel:

  • Bauplatzeignung der Liegenschaft
    • liegt die Anbaureife vor?
    • wenn nicht: Was hat zu geschehen, um die Anbaureife herzustellen?
  • Sicherung der Grenzen
    • sind die Grundgrenzen in der Natur eindeutig erkennbar?
    • sind die Grundgrenzen auch von den Anrainern so anerkannt?
  • Ausnutzbarkeit des Bauplatzes
    • Lassen behördliche Beschränkungen die Realisierung des geplanten Objekts zu?
    • Baufluchtlinien
    • maximal bebaubare Fläche
    • Höhenbeschränkungen
    • Belichtungsverhältnisse
  • Im geneigten Gelände
    • Schaffung von Grundlagen (Lage- und Höhenplan, Profile) für folgende Zwecke:
    • Festlegen des „Gebäude-Null“
    • Beurteilung der Höhenverhältnisse
    • Höhenprofil für eine Einfahrt zur Garage / zum Abstellplatz

All diese Fragen müssen geklärt werden!


Was können wir für Sie tun / wie können wir Ihnen dabei helfen?

Feststellen der Bauplatzeignung:

  • Erhebungen bei Vermessungsamt und Grundbuch
  • Erhebungen bei Gemeinde (Baupolizei) Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan
  • Ortsaugenschein

Herstellen gesicherter Grundgrenzen

  • Erhebung der Katastralmappe
  • Erhebung vorhandener (alter) Urkunden im Vermessungsamt und ggf. Grundbuch
  • Grenzvermessung in der Natur
  • Grenzermittlung (Vergleich von Kataster, Natur und alten Urkunden)
  • Koordinative Einrechnung der ausgeglichenen Grenzpunkte)
  • Vorläufige Markierung der Grenzpunkte
  • Abhalten einer Grenzverhandlung
  • Endgültige Vermarkung der Grenzpunkte

Wenn erforderlich: Veränderung von Grenzen bzw. Schaffung neuer Grenzen

  • Erstellung eines Teilungsplans
  • Einleiten und Betreuung der Genehmigungsverfahren
    bei Gemeinde
    beim Vermessungsamt
  • Lieferung der Bescheide und der Teilungsurkunden mit den entsprechenden Genehmigungsvermerken.