klassische Vermessung Bestand

Urkunden- und Katastervermessung

Grundstücksbezogene Vermessungsleistungen stellen einen Kernbereich unseres Unternehmens dar.

Als Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen haben wir die staatliche Befugnis, Arbeiten auszuführen, die ausschließlich den gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz befugten Personen vorbehalten sind.

Wir agieren als ‚technische Notare‘, unsere Pläne stellen öffentliche Urkunden dar, auf deren Grundlage Eintragungen und Einverleibungen in hoheitliche Rechtssysteme wie

  • Kataster,
  • Grenzkataster und
  • Grundbuch.

erfolgen.

Wann brauchen Sie eine Katastervermessung?

Wenn

  • verlorengegangene oder beschädigte Grenzen wiederherstellt werden sollen
  • Grundstücke vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt werden sollen
  • Sie ein Grundstück teilen oder Grundstücke zusammenlegen wollen
  • Bauplätze geschaffen werde sollen
  • Genehmigungsverfahren eingeleitet oder betreut werden sollen
  • gesicherte Grundgrenzen gefordert werden

Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, im Zuge von Grenzverhandlungen bei Zustimmung aller Beteiligten die Festlegung der Grenzen zu beurkunden.- Dies bildet die Grundlage für die Aufnahme von Grundstücken in den Grenzkataster.

Zu unserer umfassenden Betreuung zählt selbstverständlich auch die Durchführung sämtlicher Behördenwege.

In diesem Sinne beraten wir Sie gerne bei allen Grundstücksrelevanten Fragen,  z.B. bei:

  • Bauvorhaben
  • Grundteilungen
  • Parzellierungen
  • Grenzproblemen
  • Servitutsplänen

Für detailierte Informationen wählen Sie bitte im Menü rechts.

Der Grundsteuerkataster

hat seinen Ursprung in der Kaiserzeit und bildet die Basis der Grundbücher Österreichs. Der Grundsteuerkataster dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage eines Grundstückes. Hinsichtlich der Lage der Grenzen ist er nicht rechtsverbindlich. Somit kann es immer wieder zu Uneinigkeiten über die tatsächliche Lage der Grenzen kommen

im Grenzkataster

hingegen sind die Grenzen rechtsverbindlich festgelegt. Verloren gegangene Grenzzeichen können aufgrund ihrer gesicherten Koordinaten leicht wiederhergestellt werden. Unter Anderem sind Ersitzungen von Grundstücksteilen daher nicht mehr möglich

Die Umwandlung von Grundstücken vom Grundsteuer- in den Grenzkataster

erfolgt auf der gesetzlichen Basis von genau definierten technischen und rechtlichen Verfahren:

  • Die Einführung des Grenzkatasters in einer GK (Katastralgemeinde) kann durch allgemeine oder teilweise Neuanlegung erfolgen, wobei diese per Verordnung des BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) eingeleitet wird.
  • Durch eine zu diesem Zweck vom Vermessungsamt durchgeführte Grenzvermessung.
  • Nach Antrag des Grundeigentümers, mit angeschlossenem Plan eines Vermessungsbefugten.
  • Im Zusammenhang mit einer Grundstücksteilung
  • Im Zuge von Kommassierungen (agrarischen Zusammenlegungsverfahren)

Derzeit sind etwa 14 % der Grundstücke Österreichs in den Grenzkataster übergeführt.