Erst 14 % der Grundstücke Österreichs sind in den Grenzkataster übergeführt.
Der Großteil ist noch im Grundsteuerkataster. Dieser dient lediglich zur Veranschaulichung der Lage eines Grundstückes. Hinsichtlich der Position der Grenzen ist er nicht rechtsverbindlich.
Im Grenzkataster hingegen sind die Grenzen rechtsverbindlich koordinativ festgelegt und können somit bei Bedarf leicht wiederhergestellt werden.
Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, im Zuge von Grenzverhandlungen bei Zustimmung aller Beteiligten die Festlegung der Grenzen zu beurkunden.- Dies bildet die Grundlage für die Aufnahme von Grundstücken in den Grenzkataster.
Wir betreuen die Umwandlung von Grundstücken vom Grundsteuer- in den Grenzkataster durch :
- umfangreichen Erhebungen
- die Vermessungen im erforderlichen Umfang
- Erstellung amtlichen Teilungsplänen
- Absteckung der Grenzen
- Durchführung von Gernzverhandlungen
- Erstellung von amtlichen Plänen für Ihren Antrag auf Umwandlung in den Grenzkatster
- Erstellung von Plänen bei Kommassierungen
Darüber hinaus übernehmen wir sämtliche Behördenwege.