Die Vermessung Schmid ZT GmbH hilft bei:
- verloren gegangenen Grenzmarkierungen
- unkenntlich gewordenen Grenzen
- Unsicherheiten bezüglich des Grenzverlaufs eines Grundstücks
- Klärung von Grenzstreitigkeiten
Wenn ein Grundstück bereits im Grenzkataster ist oder in einer früheren Vermessung verhandelt wurde, die Grenzen also rechtlich gesichert sind können wir die Lage von Grenzpunkten kurzfristig und rasch wiederherstellen.
Befindet sich ein Grundstück lediglich im Grundsteuerkataster, bietet die einfache Absteckung der Grundgrenzen keine Rechtssicherheit.
Wir können für Sie aber alle notwendigen Schritte übernehmen, um den Grenzverlauf zu rekonstruieren und die Lage rechtlich zu fixieren.
Dazu gehört
- das Erheben von alten Planunterlagen
- das Vermessen des Grundstücks
- die Rekonstruktion der Grenzpunkte anhand der Vermessung un der erhobenen Unterlagen.
- Abstecken und vermarken der rekonstruierten Punkte
- die Durchführung einer Grenzverhandlung um die Lage der rekonstruierten Grenzpunkte rechtlich zu fixieren.
- ausarbeiten und einreichen des Planes beim BEV
Damit sind die Grundlagen für rechtliche Fixierung der Grenzen geschaffen. Die Grenzen können daher jederzeit verbindlich in der Natur dargestellt und Grenzzeichen leicht wiederhergestellt werden.